Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten nimmt regelmässig Stellung zu Vernehmlassungen auf eidgenössischer Ebene.
Die SKG begrüsst und unterstützt vollumfänglich den vorliegenden Vorentwurf zur Teilrevision des OHG. Für die Schweiz ist es von entscheidender Bedeutung, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und insbesondere den Opfern häuslicher und sexualisierte Gewalt, bei denen es sich überwiegend um Frauen, oft aber auch um queere Personen, handelt, einen besseren Schutz zu bieten.
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