Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten nimmt regelmässig Stellung zu Vernehmlassungen auf eidgenössischer Ebene.
Die SKG ist der Ansicht, dass die im Vorentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eine wirksamere strafrechtliche Verfolgung von Stalking ermöglichen.
Die SKG begrüsst den vorgeschlagenen Wechsel zur Individualbesteuerung bei Ehepaaren und die damit verbundene zivilstandsunabhängige Besteuerung. Im Sinne des allgemeinen Ziels der Gleichstellung von Frau und Mann bevorzugt die SKG die Variante 1. Um die von der Einführung der Individualbesteuerung erwarteten Beschäftigungseffekte zu erzielen, müssen konkrete Massnahmen zur Schaffung von günstigen Bedingungen für die berufliche Integration und die Erhöhung des Beschäftigungsgrades von Müttern ergriffen werden.
Die SKG unterstützt den Vorentwurf zur Revision des AIG und stimmt dem vorgelegten Entwurf mit gewissen Änderungen zu.
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