Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten nimmt regelmässig Stellung zu Vernehmlassungen auf eidgenössischer Ebene.
Die SKG begrüsst insbesondere die Tatsache, dass mit der vorliegenden Revision den Empfehlungen der ExpertInnengruppe zum besseren Schutz von Personen, die bei der Ausübung von Prostitution Opfer von Straftaten im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) wurden, grundsätzlich Rechnung getragen wird.
Die SKG teilt die Überlegungen, welche zur Einreichung der Motion Gutzwiller 10.3524 geführt haben, insbesondere was die Anpassung des Erbrechts an die heutigen Familienrealitäten anbelangt, und bedauert, dass die Rechtskommission in eine andere Richtung gegangen ist. Sie teilt die Einschätzung der RK-N und des Bundesrats nicht, wonach der Auftrag, verheiratete Paare, eingetragene (gleichgeschlechtliche) Partnerschaften und unverheiratet zusammenlebende Paare gleich zu behandeln, die Institution der Ehe und die Rolle der Familie grundsätzlich in Frage stellen könnte. Die SKG bestreitet, dass es für die Familien einen Unterschied macht, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.
Die SKG begrüsst die Vorlage im Grundsatz als Schritt in die richtige Richtung zur Durchsetzung der Lohngleichheit, fordert jedoch ergänzend zusätzliche griffige Massnahmen.
Der Entwurf sieht eine Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, durch die Schweiz vor.
Die SKG begrüsst den Willen des Bundesrates, dieses auf Europaebene erste rechtsverbindliche Instrument zum Schutz von Frauen und Mädchen gegen jede Form der Gewalt und zur Verhütung, Verfolgung und Abschaffung jeglicher Gewalt gegen Frauen sowie der häuslichen Gewalt zu ratifizieren. Da Gewalt gegen Frauen eine Folge der ungleichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern ist, hat das Übereinkommen zum Ziel, jede Form von Diskriminierung abzuschaffen und insbesondere die Selbstbestimmung der Frau zu stärken.
Die SKG begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbeteuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung insbesondere mit Blick auf dem Abbau bestehender negativer Erwerbsanreize.
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