Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten nimmt regelmässig Stellung zu Vernehmlassungen auf eidgenössischer Ebene.
Die SKG begrüsst den vorgelegten Vorentwurf. Nimmt eine Mutter während des Mutterschaftsurlaubes an Ratssitzungen von Parlamenten teil, so gilt das neu nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Zusätzlich empfiehlt die SKG, dass nebst der Rats- auch die Kommissionssitzungen in Art. 16d Abs. 3 EOG aufgenommen werden und zwar unabhängig von Stellvertretungslösungen.
Die SKG unterstützt das Revisionsvorhaben und befürwortet die vorgeschlagene «grosse Lösung». Die «kleine Lösung» wird von der SKG abgelehnt, da sie weiterhin zwingend die Wahl eines Familiennamens vorsieht. Zudem beantragt die SKG, die Option eines Doppelnamens für Kinder in das Revisionsvorhaben aufzunehmen.
Die SKG unterstützt die beiden Kernziele der parlamentarischen Initiative 21.403 n Pa. Iv. WBK-NR «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung», insbesondere:
> Finanzielle Unterstützung von Eltern, die ihre Kinder familienergänzend betreuen lassen;
> Schaffung der Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Politik der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der frühen Förderung von Kindern durch eine Erhöhung der familienergänzenden Betreuungsplätze, eine best-mögliche Abstimmung der Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern sowie eine Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Betreuungseinrichtungen.
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